Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen (inkl. IB und Studienkolleg)

Benötigt werden:

  • Die Zeugnisse aus dem Ausland und die entsprechende Übersetzung,
    soweit vorhanden auch eine Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle mit errechneter Durchschnittsnote – jeweils in einfacher Kopie.
  • Falls ein Studienkolleg besucht wurde:
    zusätzlich das Zeugnis der Feststellungsprüfung
  • bei Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechslern:
    aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Bei vorläufigen IB-Zeugnissen
    es ist immer die Zeugnisanerkennung vorzulegen