Categories: bundesweiter NC 1. FS, lokaler NC 1. FS, lokaler NC höheres FS
Deutsche Staatsangehörige mit ausländischen Zeugnissen (inkl. IB und Studienkolleg)
Benötigt werden:
- Die Zeugnisse aus dem Ausland und die entsprechende Übersetzung,
soweit vorhanden auch eine Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle mit errechneter Durchschnittsnote – jeweils in einfacher Kopie. - Falls ein Studienkolleg besucht wurde:
zusätzlich das Zeugnis der Feststellungsprüfung - bei Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechslern:
aktuelle Immatrikulationsbescheinigung - Bei vorläufigen IB-Zeugnissen
es ist immer die Zeugnisanerkennung vorzulegen