Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach mindestens zwei Semestern FAU/HAW

Erforderlich sind

  • Bescheinigung des Prüfungsamtes, dass die entsprechenden Leistungspunkte erreicht wurden und der errechnete Notendurchschnitt (jeweils in einfacher Kopie)Leistungspunkte und Notendurchschnitt
  • Beratung durch die Studienberatung;
  • bei Diplomstudiengängen: Vordiplomnachweis.

Die Zentrale Studienberatung prüft im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor der Bewerbung die Möglichkeit des Wechsels von der FH/HaW zur FAU.

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