Categories: Geisteswissenschaften, Humanmedizin und Gesundheitswissenschaften, Rechts-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Sportwissenschaften
Promotionsprogramm Gerontologie des ICA (Interdisziplinäres Centrum für Alternsforschung)
- Keywords: Altern und Technologie, Ernährung im Alter, Physische Frailty, Anpassung im Alter, Demenz, Depression im Alter
- Doktortitel: Dr. phil. und Dr. rer. biol. hum.
- Programmsprache: Deutsch und Englisch
- Programmdauer: 2 bis 3 Jahre, je nach angestrebtem Doktortitel
- Bewerbung: Aufnahme über Erstbetreuer der Doktorarbeit, wenn dieser zugleich Mitglied im strukturierten Programm bzw. im Interdisziplinären Centrum für Altersforschung ist. Direkte Bewerbung ist nicht möglich.
- Besonderheiten: Das Promotionsprogramm vergibt selbst keine Stipendien, unterstützt Doktorandinnen und Doktoranden aber aktiv in der Antragstellung.
- FAU-Ansprechpartner und Informationen zum Programm: Prof. Dr. Frieder R. Lang
- Informationen zum Programm
Promotionsprogramm Bewegung und Gesundheit des ISS (Institut für Sportwissenschaft und Sport)
- Keywords: Bewegung, Training, Gesundheit, Bewegungstherapie, public health
- Doktortitel: Dr. phil.
- Programmsprache: Deutsch
- Programmdauer: Bis zum Abschluss der Promotion
- Bewerbung: Ansprechpartner sind die Koordinatoren und Vorstandssprecher des Promotionsprogramms. Bitte beachten Sie, dass das strukturierte Promotionsprogramm kein Studiengang mit jährlichem Bewerbungsverfahren ist. Es handelt sich um ein Begleitprogramm für Promovierenden am Department für Sportwissenschaft und Sport.
- FAU-Ansprechpartnerinnen:
- Informationen zum Programm
Business and Human Rights: Governance Challenges in a Complex World (IDP B&HR_Governance)
- Keywords: Menschenrechte, transnationale Wirtschaftsbeziehungen, unternehmerische Verantwortung, Arbeitsmigration, Nachhaltigkeit, digitale Transformation
- Doktortitel: Dr. jur., Dr. rer. pol., Dr. phil.
- Programmsprache: Englisch
- Programmdauer: 4 Jahre
- Besonderheiten: Das Internationale Promotionskolleg „ Business and Human Rights: Governance Challenges in a Complex World“ wird vom Elitenetzwerk Bayern gefördert und umfasst 12 Promovenden, die an der FAU im Umfang von 2/3 einer E13/A13-Stelle angestellt sind. Das Programm sieht ein umfangreiches thematisches und methodisches Curriculum sowie eine intensive Betreuung durch Hochschullehrer/-innen der FAU und der zusätzlich beteiligten Universitäten Bayreuth und Würzburg vor.
- FAU-Ansprechpartner und Informationen zum Programm: Prof. Dr. Markus Krajewski
- Informationen zum Graduiertenkolleg
Fachwechsel von an der FAU immatrikulierten Studierenden
Wer bereits an der FAU immatrikuliert ist und seine Studienrichtung NC-frei wechseln möchte, benutzt bitte den Antrag auf Fachwechsel in NC-freie Fächer für FAU-Studierende und sendet ihn an die Studierendenverwaltung.
Notwendig:
- Antrag auf Fachwechsel zu NC-freien Fächern
- Sofern im neuen Wunschfach besondere Zugangsbedingungen bestehen, gelten diese auch bei einem Fachwechselantrag.
Hochschulwechsler/-innen
Hochschulwechslerinnen und -wechsler, also Studierende, die in einem ähnlichen oder namensgleichen Studiengang von einer anderen deutschen Hochschule bzw. Universität an die FAU Erlangen-Nürnberg wechseln wollen, können sich bzgl. zulassungsbeschränkter Studiengänge grundsätzlich für das erste Fachsemester bewerben. Nach entsprechender Zulassung werden sie in das erste Fachsemester an der FAU eingeschrieben. Sollten anrechenbare Leistungen aus dem Vorstudium in ausreichendem Umfang vorliegen, können die Hochschulwechslerinnen und -wechsler gleichwohl sich gleichzeitig auch für einen Quereinstieg in ein (zulassungsbeschränktes) höheres Fachsemester nach Jahresgliederung bewerben.
Hinweise für den Hochschulwechsel in Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie und „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc)
Hochschulwechslerinnen und -wechsler, die an der FAU das Studium in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie bzw. „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc; „KliPs“) fortführen möchten, müssen sich grundsätzlich in das nächsthöhere (zulassungsbeschränkte) Fachsemester bewerben, das auf das bereits immatrikulierte Fachsemester an der bisherigen Universität folgt. Falls der individuelle Ausbildungsstand davon abweicht, ist das unerheblich, und eine Rückstufung der Fachsemesterzahl ist bei diesen Studiengängen nicht möglich.
Immatrikulationshindernis
Eine Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist leider nicht möglich, wenn ein Immatrikulationshindernis besteht, zum Beispiel wenn aufgrund von selbst zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbracht werden können (etwa bei Verlust des Prüfungsanspruchs oder Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Leistungserwerbs an der bisherigen Universität nach der entsprechenden Prüfungs- oder Studienordnung).
Fehlende Prüfungen
Fehlt bei den eingereichten Bewerbungsunterlagen der Nachweis bestandener Prüfungen, wird eine etwaige Zulassung unter der auflösenden Bedingung ausgesprochen, die fehlende Prüfung spätestens bei der Immatrikulation nachzuweisen. Sollten dabei folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann die FAU Erlangen-Nürnberg die Immatrikulation verweigern:
Staatsexamen
- Lebensmittelchemie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Prüfungsabschnitts
- Pharmazie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
- Zahnmedizin ab 5. Fachsemester – Vorlage der naturwissenschaftlichen Vorprüfung
- Zahnmedizin ab 6. Fachsemester – Vorlage der zahnärztlichen Vorprüfung
- Medizin / 2. Studienabschnitt ab 1. Fachsemester – Vorlage des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum)
Bachelor (BA, BA1/2, BSc)
Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) bzw. Anerkennung derselben durch das zuständige Prüfungsamt der FAU Erlangen-Nürnberg – ab 4. Fachsemester
Antrag auf Nachteilsausgleich (Verbesserung der Note)
Selbst formulierter formloser Antrag mit Begründung sowie geeignete Nachweise
Zeugnis der Hochschulreife in Kopie
Härtefallantrag
Erforderlich sind selbst formulierter formloser Anträge mit Begründung sowie geeignete Nachweise
Zweitstudium
Erforderlich sind
- Zeugnis des ersten Hochschulabschlusses in einfacher Kopie
- Begründung für die Aufnahme des Zweitstudiums (Begründung nur bei Bewerbungen in das erste Fachsemester)
Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber, die wissenschaftliche Gründe geltend machen möchten, sollten ihre Unterlagen bitte bis spätestens 6 Wochen vor Bewerbungsschluss postalisch einreichen, da die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nimmt.
Weitere Informationen zum Zweitstudium
Bevorzugte Zulassung aufgrund eines Dienstes
Sind Sie im letzten oder vorletzten Verfahren bereits für Ihren gewählten Studiengang von unserer Universität zugelassen worden, konnten sich aber aufgrund der Ableistung eines Diensts nicht immatrikulieren?
Benötigt werden:
- Zulassungsbescheid und
- eine aktuelle Dienstzeitbescheinigung – jeweils in einfacher Kopie.
Bewerben Sie sich für einen Studiengang, der im letzten Jahr zulassungsfrei war und haben ebenfalls einen Dienst absolviert?
Benötigt wird:
- die aktuelle Dienstzeitbescheinigung (in einfacher Kopie).
Alle Bewerber/-innen für ein höheres Fachsemester und Hochschulwechsler
Benötigt werden:
- Zeugnisse in einfacher Kopie (zum Beispiel Schulabschlusszeugnisse, Zwischenprüfungszeugnisse etc.)
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (nur zutreffend bei Hochschulwechslerinnen und Hochschulwechslern)
- Anrechnungsbescheid (nur zutreffend bei Bewerbungen um einen Quer-/Seiteneinstieg). Dieser kann bis zum 1. September nachgereicht werden
Hochschulwechsler
Hochschulwechslerinnen und -wechsler, also Studierende, die in einem ähnlichen oder namensgleichen Studiengang von einer anderen deutschen Hochschule bzw. Universität an die FAU Erlangen-Nürnberg wechseln wollen, können sich bzgl. zulassungsbeschränkter Studiengänge grundsätzlich für das erste Fachsemester bewerben. Nach entsprechender Zulassung werden sie in das erste Fachsemester an der FAU eingeschrieben. Sollten anrechenbare Leistungen aus dem Vorstudium in ausreichendem Umfang vorliegen, können die Hochschulwechslerinnen und -wechsler gleichwohl sich gleichzeitig auch für einen Quereinstieg in ein (zulassungsbeschränktes) höheres Fachsemester nach Jahresgliederung bewerben.
Hinweise für den Hochschulwechsel in Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie und „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc)
Hochschulwechslerinnen und -wechsler, die an der FAU das Studium in den Studiengängen Medizin, Medizin Erlangen/Bayreuth, Pharmazie, Lebensmittelchemie bzw. „Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie“ (MSc; „KliPs“) fortführen möchten, müssen sich grundsätzlich in das nächsthöhere (zulassungsbeschränkte) Fachsemester bewerben, das auf das bereits immatrikulierte Fachsemester an der bisherigen Universität folgt. Falls der individuelle Ausbildungsstand davon abweicht, ist das unerheblich, und eine Rückstufung der Fachsemesterzahl ist bei diesen Studiengängen nicht möglich.
Immatrikulationshindernis
Eine Bewerbung in einem zulassungsbeschränkten Studiengang ist leider nicht möglich, wenn ein Immatrikulationshindernis besteht, zum Beispiel wenn aufgrund von selbst zu vertretenden Gründen die Voraussetzungen für die Meldung zu einer Prüfung endgültig nicht mehr erbracht werden können (etwa bei Verlust des Prüfungsanspruchs oder Ausschöpfung aller Möglichkeiten des Leistungserwerbs an der bisherigen Universität nach der entsprechenden Prüfungs- oder Studienordnung).
Fehlende Prüfungen
Fehlt bei den eingereichten Bewerbungsunterlagen der Nachweis bestandener Prüfungen, wird eine etwaige Zulassung unter der auflösenden Bedingung ausgesprochen, die fehlende Prüfung spätestens bei der Immatrikulation nachzuweisen. Sollten dabei folgende Voraussetzungen nicht erfüllt sein, kann die FAU Erlangen-Nürnberg die Immatrikulation verweigern:
Staatsexamen
- Lebensmittelchemie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Prüfungsabschnitts
- Pharmazie ab 5. Fachsemester – Vorlage des ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung
- Zahnmedizin ab 5. Fachsemester – Vorlage der naturwissenschaftlichen Vorprüfung
- Zahnmedizin ab 6. Fachsemester – Vorlage der zahnärztlichen Vorprüfung
- Medizin / 2. Studienabschnitt ab 1. Fachsemester – Vorlage des 1. Abschnitts der ärztlichen Prüfung (Physikum)
Bachelor (BA, BA1/2, BSc)
Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) bzw. Anerkennung derselben durch das zuständige Prüfungsamt der FAU Erlangen-Nürnberg – ab 4. Fachsemester
Fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung nach mindestens zwei Semestern FAU/HAW
Erforderlich sind
- Bescheinigung des Prüfungsamtes, dass die entsprechenden Leistungspunkte erreicht wurden und der errechnete Notendurchschnitt (jeweils in einfacher Kopie)Leistungspunkte und Notendurchschnitt
- Beratung durch die Studienberatung;
- bei Diplomstudiengängen: Vordiplomnachweis.
Die Zentrale Studienberatung prüft im Rahmen eines Beratungsgesprächs vor der Bewerbung die Möglichkeit des Wechsels von der FH/HaW zur FAU.
Internationale Bewerberinnen und Bewerber mit deutschem Abitur einer deutschen Auslandsschule
Das vollständige Zeugnis (alle Seiten) in Kopie